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Abmahnrisiko für Online-Händler

ab 28.05. tritt die neue Omnibus-Richtlinie in Kraft und sorgt für Umschwung im Verbraucher- und Wettbewerbsrecht. Damit einher gehen zahlreiche neue Vorgaben, die Sie als Online-Händler beachten müssen. Als E-Commerce Agentur an Ihrer Seite möchten wir Sie auf das erhöhte Abmahnrisiko aufmerksam machen.

Die wichtigsten Änderungen:

Preise:

Bei Rabattaktionen müssen Sie den niedrigsten Preis angegeben, der innerhalb der letzten min. 30 Tage vor der Preisermäßigung angewandt wurde.

 

Grundpreise:

Grundpreise müssen Sie künftig grundsätzlich pro Liter, Quadratmeter, Meter oder Kubikmeter angeben. (Die Ausnahme für kleine Abfüllmengen entfällt.)

 

Bewertungen:

Sie müssen bei Produktbewertungen angeben, ob diese auf Echtheit geprüft werden. Werden sie geprüft, so müssen Sie auch über das „Wie“ informieren.

 

Schadensersatz für Verbraucher: 

Bei bestimmten Wettbewerbsverstößen können auch Verbraucher einen Schadensersatz geltend machen.

 

Widerrufsbelehrung für digitale Produkte:

Hier gibt es Anpassungen. 

 

Online Marktplätze:

Marktplätze müssen darüber informieren, ob das Produkt von einem privaten oder gewerblichen Verkäufer angeboten wird. Zudem müssen Marktplätze angeben, wie Hauptparameter und deren relative Gewichtung die Rankings von Suchergebnissen beeinflussen. 

 

Wir können leider keine Rechtsberatung anbieten. Bei inhaltlichen Fragen zur Omnibus-Richtlinie wenden Sie sich bitte an den Händlerbund oder Ihren Anwalt. Falls Anpassungen auf Ihrem Webshop nötig werden, sind wir gerne für Sie da!

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