Gerade einmal ein Jahr war es relativ ruhig um die verschärften Anforderungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Jetzt setzt ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) alle Website-Betreiber erneut unter Druck.
Das Urteil des EuGH besagt, dass bei der Datenerfassung von Cookies, z.B. mithilfe von Tracking-Tools wie Google Analytics, eine aktive Einwilligung durch den Webseiten-Nutzer (Opt-In) erforderlich ist. Detaillierte Informationen hierzu liefert der Datenschutz-Dienstleister „Projekt 29“ hier.
Als Seitenbetreiber müssen Sie also über ein Popup-Fenster oder über einen Cookie-Banner vor dem Setzen der Cookies die Einwilligung des Users einholen. Praktisch bedeutet das: Der User muss aktiv ein Häckchen setzen, dass er mit der Erfassung von Cookies einverstanden ist. Es macht hierbei es keinen Unterschied, ob personenbezogene Daten verarbeitet werden oder nicht – alle Cookies sind betroffen.
Als Betreuer Ihrer Webseite/Ihres Webshops unterstützen wir Sie gerne dabei, die notwendigen Anpassungen durchzuführen, damit Sie als haftbarer Betreiber Auseinandersetzungen und Bußgelder durch Aufsichtsbehörden vermeiden. Wir empfehlen aktuell:
- Den Einsatz eines konformen Popup-Fensters oder eines Cookie-Banners
- Keine Voreinstellungen/Vorauswahl in Popup-Fenstern oder Cookie-Bannern setzen, sodass nur noch aktive Opt-In-Möglichkeit für die User besteht
- Sicherstellen, dass die Cookies beim Seitenaufruf tatsächlich nicht geladen werden, sondern erst nach einer erfolgten Einwilligung
- Eine Interessensabwägung, welche Tracking- und Analyse-Tools tatsächlich noch benötigt bzw. wirtschaftlich von Interesse sind
Bitte kontaktieren Sie uns, damit wir Details klären können. Keine Sorge – gemeinsam finden wir einen Weg durch die wahnsinnigen Wirren der DSGVO. 🤪🍪